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11.05.2020 Aufsicht |
Die Aufsichtspflicht beschränkt sich - zeitlich auf den Unterricht einschließlich der zwischen den Unterrichtsstunden liegenden Pausen und andere schulische Veranstaltungen. - räumlich auf die schulischen Anlagen ("ab dem Schultor") und den Ort der Schulveranstaltungen. Wir führen Aufsicht nach folgenden Prinzipien: - präventiv, das heißt umsichtig und vorausschauend - kontinuierlich, das heißt, der Ort der Aufsichtführung darf grundsätzlich nicht verlassen werden - aktiv, das heißt, Schüler müssen vor Gefahren bewahrt werden, konsequentes nachhaltiges Eingreifen ist erforderlich Da die Aufsicht führenden Lehrkräfte nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können, gilt der Grundsatz: Die Kinder müssen sich beaufsichtigt fühlen. Dies ist z.B. dann gewährleistet, wenn den Kindern bekannt ist, dass eine Lehrkraft / mehrere Lehrkräfte zur Aufsicht eingeteilt sind. Bitte organisieren Sie den Schulweg Ihrer Kinder so, dass sie NICHT vor 07:40 Uhr bzw. bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde NICHT vor 08:25 Uhr auf dem Schulgelände eintreffen, da Ihre Kinder dann bis zum Beginn der Frühaufsicht unbeaufsichtigt sind. Hofpausen - Aufsichtsreviere: Aufsichtsrevier „A“: großer Schulhof, inkl. Schulberg, Schultoiletten Aufsichtsrevier „B“: kleiner Schulhof, inkl. Mini-Spielfeld und Bushaltestelle Aufsichtszeiten: - Frühaufsicht (07:40 - 07:55, nur Aufsichtsrevier A & Tür Nebeneingang aufschließen) - Schulgottesdienst dienstags (07:50 – 08:40, nur Aufsichtsrevier A & Tür Nebeneingang aufschließen) * - Frühaufsicht (08:25 - 08:40) ** - Pause (09:35 - 09:55) - Pause (11:25 - 11:40) - Busaufsicht (12:25-12:35) *** - Busaufsicht (13:10-13:15) *** - Busaufsicht OGS (16:00-16:05) *** * Die Aufsicht in den Schulgottesdiensten wird von einer Lehrkraft und Helfern der Kirchen geführt. ** nur dienstags *** Die Busaufsicht endet mit der Abfahrt des Busses. |