19.11.2022
Infektionskrankheiten / Meldepflichtige Erkrankungen
Folgende Erkrankungen sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig:
- Keuchhusten,
- Masern,
- Mumps,
- Scharlach,
- Infektionen mit Streptococcus Pyogenes (bakterielle Erreger),
- Windpocken, Verlausung, Meningokokken- Infektion (Meningokokken: Erreger der Hirnhautentzündung).
In diesen Fällen müssen Sie die Schule unverzüglich informieren! Die Schule wiederum ist dazu verpflichtet, die Meldung an das Gesundheitsamt weiterleiten.
- Keuchhusten,
- Masern,
- Mumps,
- Scharlach,
- Infektionen mit Streptococcus Pyogenes (bakterielle Erreger),
- Windpocken, Verlausung, Meningokokken- Infektion (Meningokokken: Erreger der Hirnhautentzündung).
In diesen Fällen müssen Sie die Schule unverzüglich informieren! Die Schule wiederum ist dazu verpflichtet, die Meldung an das Gesundheitsamt weiterleiten.