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Schullogo

Unsere Schule von A-Z

19.11.2022
Infektionskrankheiten / Meldepflichtige Erkrankungen
Folgende Erkrankungen sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig:
- Keuchhusten,
- Masern,
- Mumps,
- Scharlach,
- Infektionen mit Streptococcus Pyogenes (bakterielle Erreger),
- Windpocken, Verlausung, Meningokokken- Infektion (Meningokokken: Erreger der Hirnhautentzündung).



In diesen Fällen müssen Sie die Schule unverzüglich informieren! Die Schule wiederum ist dazu verpflichtet, die Meldung an das Gesundheitsamt weiterleiten.