30.07.2023
Lehrereinsatz / weiteres Personal im Unterricht
Der überwiegende Teil des Unterrichts wird von der Klassenlehrkraft erteilt. Sie ist eine wichtige Bezugsperson für Ihr Kind und erster Ansprechpartner für Fragen zum Unterricht und zum Schulleben. In den ersten zwei Schuljahren hat Kontinuität bei der Klassenlehrkraft-Besetzung an unserer Schule Priorität.
Darüber hinaus wird der Unterricht in bestimmten Fächern von Fachlehrkräften erteilt.

Unsere Sonderpädagoginnen erteilen regulären Unterricht z.B. als Klassenlehrkraft, Fachlehrkraft oder im "Team-Teaching" zumeist in den Hauptfächern. Sie unterstützen die Lehrkräfte insbesondere in allen Bereichen der individuellen Förderung. An unserer Schule (Standortschule "Gemeinsames Lernen") kommt den Sonderpädagoginnen eine besondere Verantwortung bei der Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und/oder Bedarf an "erweiterter individueller Förderung" zu.

Unsere „sozialpädagogische Fachkraft in der flexiblen Schuleingangsphase“ unterstützt als ehemalige Schulkindergärtnerin die Klassenlehrkräfte der 1./2. Schuljahre bei der Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen im Klassenverband und/oder in Kleingruppen. Hier stehen die Förderbereiche des sog. "Schulfähigkeitsprofils" (Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Grundlagen der mathematischen Bildung, sozial-emotionale Kompetenz) im Vordergrund.

Schwerpunkte der Aufgaben der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer:
  • Begleitung von strukturierten Situationen (z.B. im Unterricht als Ansprechperson für Alltagsroutinen / bei der Herstellung von Arbeitsatmosphäre, bei Unterrichtswegen …)
  • Begleitung in offenen Situationen am Schultag (z.B. Beaufsichtigung, Begleitung von Ausflügen, Botengänge …)
  • Unterstützung bei organisatorischen Alltagserfordernissen (z.B. Übernahme von niederschwelligen Dokumentationsaufträgen, Prüfen der Vollständigkeit von Medien und Materialien …)
    Sie übernehmen ausdrücklich keine Unterrichtsaufgaben und keine pädagogische Verantwortung.
Schulbegleitungen werden im Unterricht für einzelne Schulkinder im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) eingesetzt. Schulbegleitungen (auch „Integrationshilfskräfte oder „Schulassistenz“) sind eine Form persönlicher Assistenz und leisten pädagogische und/oder lebenspraktische und/oder pflegerische Unterstützung. Bei Abwesenheit des zugewiesenen Schulkindes können Schulbegleitungen auch Aufgaben einer Alltagshilfskraft für die gesamte Klasse übernehmen.

Manchmal unterstützen Mitarbeiter des Ganztages Lehrkräfte im Unterricht. In diesem Fall übernehmen sie Aufgaben für die entsprechende Klasse, die denen einer Alltagshilfskraft entsprechen .

Ausbildung / Praktikum
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Aktueller Speiseplan OGS
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Aktuelle Termine
29.04.2024 (18:00) Aula
Elterninformationsabend nach § 36 SchuG (Einschulung in 2026/27 > Stichtag Geburtsdatum: einschl. 30.09.2020)
30.04.2024 unterrichtsfrei
Kompensationstag Samstagsunterricht 16.03.2024 (OGS/VHT nach vorheriger Abfrage geöffnet)
01.05.2024 unterrichtsfrei - Feiertag (Tag der Arbeit)
07.05.2024 (07:55) Emmauskirche
ev. Gottesdienst (Klassen 1,2,3,4)
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